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Impressum

Bonsaitische-Bonsaidrehtische W.P.Gutjahr
Waldstrasse 10,
99887 Georgenthal

Telefon: +49 3624 317748

Telefax: +49 3624 318768

 

E-Post:    info@bonsaitische-bonsaidrehtische.com

          

Weltnetz: www.bonsaitische-bonsaidrehtische.com


Steuernummer: 156 / 226 / 00010 *

* Vorbehaltlich siehe Linkempfehlung


 

 
Aus unseren Anfängen 1987/88
 
 
 
Vertretungsberechtigte Person: Wolfgang Peter Gutjahr
 
Bekenntnis: ich bekenne mich zu Art. 1, 25,140 GG Gemeinschaftsrecht als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt zu den unverletzlichen, unveräußerlichen und nicht verhandelbaren universalen Menschenrechte(soweit die Theorie, die praktisch leider noch nicht durchsetzbar ist).
 

Beruf: Tischler/IT-Systemkaufmann

 

Staatsangehörigkeit: gemäß dem Bundesgesetzblatt; BGBL.I S. 1618 vom 15.07.1999, gmäß § 1 = RuStAG = Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RGBL. S. 583), in der im BGBL. III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten und bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform des Staats = Angehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999!!! Hier berufen wir uns auf nachfolgendes Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts (BRBG) Geltung ab 30.11.2007(!!!)

 
Artikel 4 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614
Änderungen / Synopse | 1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf BRBG
 
§ 1 Aufhebung von Besatzungsrecht
§ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht
§ 3 Folgen der Aufhebung
 
§ 1 Aufhebung von Besatzungsrecht
(1) Die von Besatzungsbehörden erlassenen Rechtsvorschriften (Besatzungsrecht),
insbesondere solche nach Artikel 1 Abs. 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus
Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März
1955 (BGBl. 1955 II S. 301, 405) (Überleitungsvertrag), werden aufgehoben, soweit sie nicht
in Bundes- oder Landesrecht überführt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens
Regelungsgebiete betrafen, die den Artikeln 73, 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen
waren.

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